42. Welche Bedeutung hat heute das Christkönigsfest?

11. April 2018
Quelle: Distrikt Österreich

100 Fragen zur aktuellen Lage der Kirche

Die neue Lehre der Kirche drückt sich auch liturgisch aus: Man hat das Christkönigsfest vom letzten Sonntag im Oktober auf den letzten Sonntag des Kirchenjahres verlegt, um damit an-zudeuten, daß die Christkönigsherrschaft erst am Ende der Zeiten eintreten werde, jetzt aber noch nicht verwirklicht werden könne oder gar solle. Deshalb hat man aus dem Vesperhymnus des Festes im Brevier auch alle Strophen gestrichen, die vom Königtum Christi über die Gesellschaft sprechen. Dies waren folgende Strophen der Vesper:

Scelesta turba clamitat
Regnare Christus nolumus,
Te nos ovantes omnium
Regem supernum dicimus.

Te nationum praesides
Honore tollant publico,
Colant magistri, iudices,
Leges et artes exprimant. 

Submissa regum fulgeant
Tibi dicata insignia,
Mitique sceptro patriam
Domosque subde civium. 

Die frevlerische Menge schreit:
Wir wollen nicht, daß Christus herrscht!
Indessen unsere Huldigung
Dich den höchsten König aller nennt.

Dir sollen huldigen öffentlich
Der Nationen Regierungen,
Dich Richter ehren und Lehrende,
Von dir spreche Gesetz und Kunst.

Erglänzen sollen der Könige
Gesenkte Zeichen, dir geweiht,
Mit mildem Szepter leite du
Der Bürger Vaterland und Haus.

Man muß sich darüber im klaren sein, daß die Religionsfreiheit in völligem Gegensatz zu den früheren Prinzipien der Kirche steht, weshalb die Verfechter der Religionsfreiheit auch nie Stellen aus der Heiligen Schrift oder der Tradition der Kirche angeben können. Es waren eben immer nur die Feinde der Kirche, die die Religionsfreiheit verlangten.

Sobald die Kirche die Freiheit erlangt hatte, mahnte sie auch die Könige und Fürsten, die wahre Religion zu schützen und zu verteidigen, besonders wenn diese selber christlich waren. In der Mission bemühte sie sich darum, auch die Fürsten für den katholischen Glauben zu gewinnen, um auf diese Weise eine Gesellschaft zu ermöglichen, die ganz vom Christentum geprägt ist. Wenn nun aber die Religionsfreiheit ein Naturrecht ist, wie das II. Vatikanum behauptet,[108] dann hätten die großen und zum Teil heiligen Könige und Fürsten des Mittelalters sowie die katholischen Staatsmänner der neueren Zeit schwer gegen die Gerechtigkeit gesündigt, als sie sich bemühten, in ihren Ländern den katholischen Glauben zu fördern und die Häresien zu unterdrücken, denn sie hätten allen Konfessionen und Religionen wohlwollende Freiheit lassen, sie schützen und verteidigen müssen. Dann haben die Päpste auch über 100 Jahre lang die Kämpfer für eine gerechte Sache verurteilt, die liberalen Katholiken nämlich: einen Félicité de Lamennais, dessen Thesen Gregor XVI. in Mirari vos verurteilte, oder Montalembert mit seiner These von der «freien Kirche im freien Staat».

[108] Dignitatis humanæ spricht zwar nicht ausdrücklich von einem Naturrecht (obwohl nach dem Zusammenhang nur ein solches in Frage kommt), dies tut aber der Weltkatechismus Nr. 2108.

Quelle: Katechismus zur kichlichen Krise, Pater Matthias Gaudron, Sarto-Verlag, 2017, 4. Auflage