26. Gibt es parallele Beispiele in der Geschichte?

20. Dezember 2017
Quelle: Distrikt Österreich

100 Fragen zur aktuellen Lage der Kirche

Wenn es leider auch viele Päpste gegeben hat, deren moralisches Leben nicht einwandfrei war, so waren sie in den Fragen der Lehre doch fast immer tadellos. Immerhin gibt es doch einige Beispiele von Päpsten, die in Irrtum fielen oder den Irrtum wenigstens unterstützten, anstatt ihn zu bekämpfen. Dies waren die Päpste Liberius, Honorius I. und Johannes XXII.

Papst Liberius beugte sich dem Druck der Arianer, die die Gottheit Christi leugneten, exkommunizierte 357 den Bischof Athanasius, den eifrigsten Verteidiger der katholischen Lehre, und unterschrieb eine zweideutige Glaubensformel.[57] Athanasius wird von der Kirche heute als Heiliger verehrt, Papst Liberius ist dagegen der erste Papst der Kirchengeschichte, der nicht als Heiliger verehrt wird.

Im 7. Jahrhundert erfand der Patriarch von Konstantinopel Sergius die Irrlehre des Monotheletismus. Dieser Irrtum behauptet, in Christus gäbe es nur einen Willen, wohingegen Christus in Wahrheit zwei Willen, nämlich den göttlichen und den menschlichen Willen, besitzt. Es gelang Sergius, Papst Honorius I. zu täuschen und für sich zu gewinnen. Honorius scheint die ganze Frage allerdings nicht richtig verstanden und als Theologengezänk abgetan zu haben. Er vertrat also nicht wirklich die Irrlehre des Sergius, stellte sich aber immerhin auf dessen Seite und legte dem hl. Sophronius, der die katholische Sache verteidigte, Stillschweigen auf. Papst Honorius wurde darum vom 3. Konzil von Konstantinopel sogar als Häretiker verurteilt. Papst Leo II. bestätigte diese Verurteilung, allerdings nicht wegen Häresie, sondern wegen Vernachlässigung seiner Pflicht.[58] Dies trifft leider ganz ähnlich auch auf Paul VI. und Johannes Paul II. zu: Sie ließen die Häretiker gewähren und unterstützten sie teilweise sogar, die Verteidiger des Glaubens überließen sie dagegen meistens der Willkür modernistischer und häretischer Bischöfe. Während Priestern, die wesentliche Teile des katholischen Glaubens und der Moral ablehnen, alle Kirchen offenstanden und selbst Nichtkatholiken und Nichtchristen sie bisweilen benutzen durften, blieben diese treu katholischen Priestern meist versperrt, wenn sie die Messe feiern wollten, die bis in die 60er Jahre des 20. Jahrhunderts überall in der Kirche zelebriert wurde. Wenn der Glaube bei unzähligen Katholiken zerstört wurde, so können Paul VI. und Johannes Paul II. zumindest nicht von einer Mitschuld freigesprochen werden. Sie haben ihre Standespflichten als Päpste nicht erfüllt.

Ein interessantes Beispiel ist auch Johannes XXII., der die falsche Lehre vertrat, die Seelen der Verstorbenen erhielten erst nach dem allgemeinen Weltgericht die selige Anschauung Gottes und damit die volle Seligkeit, bis dahin besäßen sie lediglich die Anschauung der Menschheit Christi. Ebenso würden die Dämonen und verworfenen Menschen erst nach diesem Weltgericht die ewige Strafe der Hölle antreten. Er hatte allerdings die Demut, sich über seinen Irrtum belehren zu lassen, und widerrief ihn am 3. Dezember 1334, einen Tag vor seinem Tod.[59]

An diesen Beispielen, besonders am Beispiel des hl. Athanasius, sieht man, wie auch ein einzelner Bischof gegen den Papst im Recht sein kann.

[57]  «Ihr sollt … wissen, daß … der oben genannte Athanasius aber ausgeschlossen ist von der Gemeinschaft mit mir bzw. der römischen Kirche und vom kirchlichen Schriftverkehr» (Brief an die Bischöfe des Ostens, DH 138). Vgl. auch DH 139-143.
[58] Vgl. DH 563.
[59] Vgl. DH 990.

Quelle: Katechismus zur kichlichen Krise, Pater Matthias Gaudron, Sarto-Verlag, 2017, 4. Auflage