
100 Fragen zur aktuellen Lage der Kirche
19. Wann sind die Bischöfe unfehlbar?
Die Bischöfe sind in zwei Fällen unfehlbar. Sie sind erstens unfehlbar, wenn sie auf einem allgemeinen Konzil unter dem Papst als ihrem Oberhaupt eine Glaubenslehre verkünden. So haben alle früheren ökumenischen Konzilien[24] unfehlbare Entscheidungen getroffen. Wichtig ist dabei aber, daß der Papst diese Entscheidungen billigt, wenn er auch nicht unbedingt persönlich bei dem Konzil anwesend sein muß. Würde der Papst den Beschluß eines Konzils nicht billigen, so könnte er auch nicht als unfehlbar gelten.
Die Bischöfe sind zweitens unfehlbar, wenn sie über den ganzen Erdkreis hin verstreut einmütig eine Glaubenslehre verkünden. Dies betrifft Sätze der allgemeinen Glaubensverkündigung, die seit langer Zeit überall in der Kirche gelehrt worden sind, ohne angefochten zu werden.
Einen unfehlbaren Spruch des Papstes oder eines Konzils nennt man einen Akt des außerordentlichen Lehramtes der Kirche, die allgemeine unfehlbare Lehrverkündigung der Bischöfe nennt man dagegen das ordentliche und allgemeine Lehramt.
So wurde die wahre Gegenwart des Leibes und Blutes Christi im Sakrament der Eucharistie zwar erst auf dem Konzil von Trient feierlich definiert, war aber natürlich schon vorher ein allgemein anerkanntes Dogma der Kirche. Erst die Leugnung durch die Protestanten machte die feierliche Dogmatisierung notwendig. So sind die Angriffe der Irrlehrer oft Anlaß für die Kirche, eine Wahrheit feierlich zu definieren.
Bei einer Wahrheit aber, die in der Kirche umstritten ist, sei es, daß nicht alle Bischöfe einer Epoche einig sind, oder sei es, daß hier zu verschiedenen Zeiten unterschiedliche Meinungen geherrscht haben, kann nur auf die erste Weise, also durch den feierlichen Spruch eines Papstes oder Konzils Klarheit geschaffen werden.
[24] Ein ökumenisches Konzil ist ein Konzil der Gesamtkirche, dessen Beschlüsse für die ganze Weltkirche Geltung haben; «ökumenisch» bedeutet hier «allgemein». Der Gegensatz dazu ist ein Partikularkonzil oder eine Synode, die nur die Bischöfe eines bestimmten Teils der Kirche umfaßt und deren Beschlüsse auch nur für diesen Teil der Kirche Geltung haben.
Quelle: Katechismus zur kichlichen Krise, Pater Matthias Gaudron, Sarto-Verlag, 2017, 4. Auflage